Bürgerservicestelle in Neuhardenberg
Führungszeugnis, beantragen
Kurzinformationen
Wenn Sie nachweisen müssen, ob Sie vorbestraft sind oder nicht, können Sie das einfache oder das erweiterte Führungszeugnis sowie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen.
Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob Sie vorbestraft sind oder nicht.
Wenn Sie das Führungszeugnis für persönliche Zwecke - zum Beispiel zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber - brauchen, handelt es sich um ein einfaches Führungszeugnis.
Ein erweitertes Führungszeugnis brauchen Sie, wenn Sie im Kinder- und Jugendbereich tätig werden (zum Beispiel in einer Schule oder einem Sportverein) oder mit pflegebedürftigen Personen beziehungsweise Menschen mit Behinderungen arbeiten wollen.
Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde (zum Beispiel, wenn eine Fahrerlaubnis erteilt werden soll). Das Führungszeugnis wird dann unmittelbar an die Behörde übersandt, die es von Ihnen verlangt hat, und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (zum Beispiel den Widerruf einer Gewerbeerlaubnis). Wenn Sie vermuten, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können.
Gebühren
Antragsgebühr: 13,00 €
Hinweis: In bestimmten Fällen kann von der Erhebung der Gebühr für ein Führungszeugnis abgesehen werden.
Bürgerservicestelle Neuhardenberg
03346 8049-69 und 8049-70
Friedrich-Engels-Str. 5d
15320 Neuhardenberg
Notwendige Unterlagen
Personalausweis, eID-Karte oder Aufenthaltstitel
zusätzlich für die Onlineanwendung: Lesegerät oder AusweisApp2
gegebenenfalls weitere Unterlagen, um bestimmte Angaben nachzuweisen (zum Beispiel die Aufforderung des Arbeitgebers zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses)
Ansprechpartner
Herr P. Stephan
(03346) 804969
Herr C. Rindler
(03346) 804970