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Frühzeitige Beteiligung nach §§ 3 Abs.1 und 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan „Solarpark Plötzenhof“ (veröffentlicht im Amtsblatt für das Amt Seelow-Land, Nr. 17/24)

Bebauungsplan „Solarpark Plötzenhof“ (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Bebauungsplan „Solarpark Plötzenhof“

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fichtenhöhe hat in ihrer Sitzung am 11.05.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Plötzenhof“ beschlossen. 


Das Plangebiet befindet sich im Westen des Gemeindegebietes und grenzt hier unmittelbar an die Gebiete der Nachbargemeinden Lietzen (Westen) sowie Lindendorf (Norden). Innerhalb von 2 km um das Plangebiet befinden sich die Ortslagen Lietzen, Vorwerk, Neu Mahlisch, Alt Mahlisch und Döbberin. Nördlich verläuft eine Gemeindestraße zwischen der Landesstraße L37 bei Lietzen und Alt Mahlisch. Im Westen wird das Plangebiet durch den Ortsverbindungsweg Döbberin – Neu Mahlisch begrenzt, im Osten bildet der Weg zum Plötzenhof (als Teil des Plangebietes) die Geltungsbereichsgrenze. Der Lietzener Weg trennt das Plangebiet in eine nördliche und eine südliche Teilfläche. Damit umfasst der Geltungsbereich in der Gemarkung Alt Mahlisch, Flur 3 eine Fläche von ca. 107 ha.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Plötzenhof“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur geplanten Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage geschaffen werden.

Des Weiteren hat die Gemeindevertretung auf ihrer Sitzung am 08.08.2024 den Vorentwurf des Bebauungsplans „Solarpark Plötzenhof“ gebilligt und für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt. 

Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Solarpark Plötzenhof“, bestehend aus der Planzeichnung (Plan-Teil A und Text-Teil B), der Begründung, einschließlich Umweltbericht mit Artenschutzfachbeitrag werden

 

bis zum 09.10.2024

 

sowie 

  • auf dem Zentralen Landesportal unter https://bb.beteiligung.diplanung.de/

veröffentlicht.