Neuhardenberg Schloss | zur StartseiteSchloss Wulkow | zur StartseiteBlick von oben | zur StartseiteKomurei Lietzen | zur StartseiteNeuhardenberg Grundschule | zur StartseiteSchweizerhaus Falkenhagen | zur Startseite
 

Schiedsstellen des Amtes Seelow-Land

 

 

Schiedsstelle

  • zuständig für die Gemeinden Falkenhagen (Mark), Fichtenhöhe, Lindendorf, Lietzen und Vierlinden

Schiedsperson:

Stellvertretung:

Frau Ilona Ehlers
 

 

Herr Andreas Helgenberger

 

 

Sprechzeiten:

  • Jeden 1. Dienstag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr   in der Amtsverwaltung Seelow-Land (Küstriner Straße 67 in 15306 Seelow)

Die Schiedsstelle ist unter folgendermaßen zu erreichen:

  • Tel.: 0175/ 240 44 35 (Frau Ilona Ehlers)
  • E-Mail: und

 

 

Schiedsstelle

  • zuständig für die Gemeinden Gusow/ Platkow und Neuhardenberg

Schiedsperson:

Herr Harald Ebeling
 

 

 

Sprechzeiten:

  • Schiedsstelle im Museum des Geschichts- und Heimatvereins Gusow-Platkow e.V., Dorfstraße 18 in Gusow-Platkow
  • Sprechzeit jeweils 1. Dienstag im Monat von 17:00 bis 18:30 Uhr

 

Die Schiedsstelle ist unter folgendermaßen zu erreichen:

  • Tel.: 0160 97464191 (Herr Harald Ebeling)
  • E-Mail:

 

 

 

Postanschrift:

Amt Seelow-Land

Küstriner Straße 67

15306 Seelow

 

Aufgaben der Schiedsstellen

Die Schiedsstellen haben die Aufgabe, zwischen Beteiligten bestehende Streitigkeiten außergerichtlich zu schlichten. Eine Schiedsverhandlung ist dann erfolgreich, wenn sie den Streit durch einen Vergleich erledigen konnte. Dieser Vergleich muss einen vollstreckungsfähigen Inhalt haben. Er bildet dann die Grundlage für eine Vollstreckung wie ein gerichtlicher Titel oder eine notarielle vollstreckbare Urkunde.

Durch das Brandenburgische Schlichtungsgesetz (BbgSchG) vom 05.10.2000 ist festgeschrieben, dass in bestimmten zivilrechtlichen Streitigkeiten vor Erhebung einer Klage bei dem Amtsgericht eine Verhandlung vor einer Schiedsstelle stattgefunden haben muss. Erst wenn die Verhandlung vor der Schiedsstelle erfolglos war, ist die Klage zulässig.

Hierbei handelt es sich um Nachbarschaftsstreitigkeiten, wie zum Beispiel

  • überhängender Zweige und Wurzeln gem. § 910 BGB,
  • Obstfall in Nachbars Garten gem. § 911 BGB ,
  • Gewächse und Bäume, die zu dicht an die Grundstücksgrenze gesetzt wurden gem. § 923 BGB
  • sowie Ansprüche, die nach dem brandenburgischen Nachbarrecht geregelt werden,

und Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre, wie zum Beispiel

  • Beleidigung
  • Verletzung des Briefgeheimnisses
  • Bedrohung
  • leichte Körperverletzung und
  • Sachbeschädigung.

Darüber hinaus nehmen die Schiedsstellen eine wichtige Funktion im Täter-Opfer-Ausgleich wahr. Mit der Erhebung einer Privatklage vor dem Amtsgericht - Strafrichter/in - (z. B. bei einer Beleidigung) muss eine Bescheinigung über die erfolglose Sühneverhandlung beigefügt werden.