Förmliche Beteiligung zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans Lietzen im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplan „Energiepark Komturei Lietzen“
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lietzen hat in ihrer Sitzung am 16.07.2024 den Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans Lietzen gebilligt und zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt (Beschluss-Nr. 10-2024). Gleichzeitig erfolgt die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 und die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Der Änderungsbereich befindet sich im Landkreis Märkisch-Oderland auf dem Gebiet der Gemeinde Lietzen und umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Energiepark Komturei Lietzen“ gemäß der beigefügten Abbildung. Er besteht aus 2 Teilbereichen. Der Teilbereich 1 (Ost) befindet sich etwa einen Kilometer östlich der Ortslage Lietzen und etwa 450 Meter südlich der Ortslage Lietzen Vorwerk, südlich angrenzend an die Straße zwischen Lietzen Vorwerk und Alt Mahlisch. Der Teilbereich 2 (West) befindet sich etwa 350 Meter westlich der Ortslage Lietzen Nord und reicht im Westen bis an die angrenzenden Waldflächen. Der Änderungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von 177 Hektar.
Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom
bis einschließlich 09.10.2024
Im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:
www.amt-seelow-land.de à Politik & Verwaltung à Bauen & Planen
und https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html
Zentrales Landesportal unter https://bb.beteiligung.diplanung.de/
Zusätzlich werden die o.g. Unterlagen während der Beteiligungsfrist zu den nachfolgenden Zeiten im Bauamt des Amtes Seelow-Land, R 432, 3. OG*, Küstriner Straße 67, 15306 Seelow öffentlich ausgelegt.
Montag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Außerhalb der genannten Zeiten sind Termine nach Absprache möglich.
Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an oder an
erfolgen, bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgebeben werden.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind für die 2. Änderung des Flächennutzungsplans, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht sowie aus den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen verfügbar:
Angepasst an die Planungsebene des Flächennutzungsplans erfolgt eine schutzgutbezogene Ermittlung, Beschreibung bzw. Darstellung und Bewertung der Umweltauswirkungen, die mit der 2. Änderung des Flächennutzungsplans einhergehen. Abschließend erfolgt eine drei-stufige Bewertung der geplanten Sondergebietsflächen bezüglich ihrer Umweltverträglichkeit aufgrund der ermittelten Konfliktintensität. Diese Ermittlung und Bewertung erfolgt für die Schutzgüter Fläche, Boden, Wasser, Klima/Luft, Biotope, Flora und Fauna, Landschaftsbild, Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit, Kultur- und Sachgüter sowie das Wirkungsgefüge zwischen den Schutzgütern. Zudem erfolgt eine Darstellung der Ziele des Umweltschutzes, eine Methodikbeschreibung und eine Beschreibung von Maßnahmen zur Überwachung. Aus den auszulegenden Stellungnahmen ergeben sich Informationen zur Landwirtschaft (Bodengüte), zur Auseinandersetzung mit Artenschutzkonflikten auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung, zu den Zielen der Landschaftsplanung, zur Abschichtung umweltrelevanter Themen auf die Ebene des Bebauungsplans, zum Untersuchungsumfang der Umweltprüfung, zu im Geltungsbereich bereits bestehenden Kompensationsmaßnahmen, zur Betroffenheit umliegender Waldflächen und zu den möglichen Auswirkungen auf ein benachbartes FFH-Gebiet.
Es wird für das Verfahren der Änderung des Flächennutzungsplans darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Für Rückfragen steht neben der Amtsverwaltung des Amtes Seelow-Land die mit der Planung beauftragte Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Heinrich-Heine-Straße 13, 15537 Erkner, Telefon (033 62) 8 83 61-0, E-Mail zur Verfügung.