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Stellenausschreibung - Erzieher zur vorerst befristeten Besetzung von 2 Jahren

Stellenausschreibung - Erzieher zur vorerst befristeten Besetzung von 2 Jahren (Bild vergrößern)
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Die Gemeinde Lindendorf schreibt zur vorerst befristeten Besetzung von 2 Jahren eine Stelle als

Erzieher (m/w/d)

für die Zeit ab dem 1. Dezember 2024 aus. Der Einsatz erfolgt vorrangig in der Kindertagesstätte „Freche Früchtchen“ im Ortsteil Libbenichen.

Wir erwarten Bewerber mit

  • einem Abschluss als staatlich anerkannter Erzieher,

  • der Fähigkeit, mit den Kindern in allen Altersstufen (von unter einem Jahr bis max. 12 Jahre), die in den Einrichtungen betreut werden, zu arbeiten,

  • der Bereitschaft zur Zusammenarbeit und Teamfähigkeit,

  • hoher Belastbarkeit und Flexibilität,

  • der Bereitschaft, sich fachlich kontinuierlich weiterzuentwickeln und Fortbildungs- und Beratungsangebote anzunehmen,

  • freundlichem und herzlichem Zugehen auf Menschen,

  • großem Engagement in der Arbeit mit Kindern,

  • hohem Einfühlungsvermögen und Kreativität,

  • der Fähigkeit, den Kindern ein zuverlässiger Partner bei der Entdeckung ihrer Welt zu sein sowie

  • Führerschein Klasse B.

 

 

Die Besetzung der Stellen erfolgt im Angestelltenverhältnis mit einer Wochenarbeitszeit von 25 Stunden. Die Vergütung richtet sich entsprechend nach dem TVöD Sozial- und Erziehungsdienst. Auf die Befristung wird erneut verwiesen.

Bewerbungen schwerbehinderter Kandidaten sind erwünscht.

Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen bis zum 17. November 2024 an das

 

Amt Seelow-Land

Der Amtsdirektor

Bewerbung Erzieher (m/w/d) Lindendorf

Küstriner Straße 67

15306 Seelow 

 

 

Seelow, den 21. Oktober 2024

 

 

 

Steffen Lübbe

Amtsdirektor

(Im Original unterschrieben)

 

 

 

 

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Thomas Manig, Leiter des Fachbereich I, Telefon 03346 8049 52, zur Verfügung.

Eine Rücksendung der Unterlagen erfolgt nur, wenn der Bewerbung ein frankierter Rückumschlag beiliegt. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung oder einem Vorstellungsgespräch entstehen, werden nicht erstattet.

Es erfolgt keine schriftliche Eingangsbestätigung. Bewerber, die nicht berücksichtigt werden, erhalten eine schriftliche Information.

Hinweise 

Die im Zusammenhang mit der Stellenausschreibung bzw. einem Vorstellungsgespräch entstehenden Kosten werden vom Amt Seelow-Land nicht erstattet. Wenn Sie sich bewerben, erheben und verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten gemäß Art. 5 und 6 Abs.1 lit. b der DSGVO, § 26 Abs.1 und Abs. 8 Satz 2 BDSG nur zur Bearbeitung Ihrer Bewerbung und für Zwecke, die sich durch eine mögliche zukünftige Beschäftigung im Amt Seelow-Land ergeben. Nach Abschluss des Verfahrens werden Ihre Daten gelöscht.