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Ankündigung der beabsichtigten Teileinziehung des öffentlich genutzten Straßenabschnittes Karl-Marx-Allee in 15320 Neuhardenberg

Ankündigung der beabsichtigten Teileinziehung des öffentlich genutzten Straßenabschnittes Karl-Marx-Allee in 15320 Neuhardenberg (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Ankündigung der beabsichtigten Teileinziehung des öffentlich genutzten Straßenabschnittes Karl-Marx-Allee in 15320 Neuhardenberg

beginnend vor der Hausnummer 133 bis zur Hausnummer 142, Gemarkung Neuhardenberg, Flur 4, Straßenabschnitt aus Flurstück 401

 

Die Gemeinde Neuhardenberg beabsichtigt mit Beschluss Nr. 54/2024 vom 04.09.2024 gem. § 8 Abs. 1 und 3 BbgStrG die Teileinziehung der Straßenabschnittes Karl-Marx-Allee 133 bis 142 für LkW`s ab 3,5 Tonnen. Der Straßenabschnitt wird damit beschränkt öffentlich.

 

Die Gemeinde Neuhardenberg ist Straßenbaulastträger der StraßeKarl-Marx-Allee. Es ist insbesondere der Schutz von Leben und Gesundheit der Menschen sowie der Schutz von stattlichen Einrichtungen angemessen zu berücksichtigen (§§ 9 Abs. 1 und 9a Abs. 1 BbgStrG). 

 

Die Teileinziehung einer Straße ist die Allgemeinverfügung, durch die, die Widmung einer Straße nachträglich auf bestimmte Benutzungsarten, Benutzungszwecke und Benutzerkreise beschränkt wird. Die Teileinziehung ist aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohls zulässig. Bei Teileinziehung einer Straße werden Gemeingebrauch und widerrufliche Sondernutzung entsprechend eingeschränkt (§ 8 Abs. 1 und 3 BbgStrG).

 

Die Absicht der Einziehung oder Teileinziehung ist auf Kosten des Trägers der Straßenbaulast drei Monate vorher in den Gemeinden, die die Straße berührt, öffentlich bekannt zu machen, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben.

 

Begründung

Der Schutz des denkmalgeschützen Bereiches, in welchem dieser Straßenabschnitt verläuft, hat hier oberste Priorität. Die Teileinziehung dient daher der Umsetzung des § 9 BbgStrG. 

 

Sachlicher und räumlicher Geltungsbereich

Lage

Gemeinde Neuhardenberg

Fl. 4, Flst. 401, 

 

Klassifizierung

Verkehrsfläche

Funktion

Anliegerstraße

Länge in m

ca. 260

 

Wegebau

Asphalt

Baulastträger

Gemeinde Neuhardenberg

 

Eigentümer

Gemeinde Neuhardenberg

 

 

Auslegung

Gegen die Absicht der Teileinziehung besteht gem. § 8 Abs. 3 BbgStrG die Gelegenheit, Einwendungen innerhalb von 3 Monaten nach dem Tag der Bekanntmachung dieser Ankündigung wie folgt geltend zu machen:

 

schriftlich per Post an Amt Seelow-Land, Küstriner Str. 67, 15306 Seelow

schriftlich per E-Mail an  

schriftlich per Fax an 03346-88805

oder mündlich zur Niederschrift im Amt Seelow-Land, -Der Amtsdirektor-, Küstriner Str. 67, 15306 Seelow, Bauamt, 3. OG, R 416 während der Dienstzeiten:

 

Montag           8:00 Uhr- 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 15:00 Uhr

Dienstag         8:00 Uhr- 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr

Mittwoch        8:00 Uhr- 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 15:00 Uhr

Donnerstag     8:00 Uhr- 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 15:00 Uhr

Freitag            8:00 Uhr- 12:00 Uhr 

 

 

Wichtiger Hinweis:

Die Öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt für das Amt Seelow-Land vom 7.11.2024 (Nr. 21)