Ankündigung der beabsichtigten Teileinziehung des öffentlich genutzten Straßenabschnittes Karl-Marx-Allee in 15320 Neuhardenberg
beginnend vor der Hausnummer 133 bis zur Hausnummer 142, Gemarkung Neuhardenberg, Flur 4, Straßenabschnitt aus Flurstück 401
Die Gemeinde Neuhardenberg beabsichtigt mit Beschluss Nr. 54/2024 vom 04.09.2024 gem. § 8 Abs. 1 und 3 BbgStrG die Teileinziehung der Straßenabschnittes Karl-Marx-Allee 133 bis 142 für LkW`s ab 3,5 Tonnen. Der Straßenabschnitt wird damit beschränkt öffentlich.
Die Gemeinde Neuhardenberg ist Straßenbaulastträger der StraßeKarl-Marx-Allee. Es ist insbesondere der Schutz von Leben und Gesundheit der Menschen sowie der Schutz von stattlichen Einrichtungen angemessen zu berücksichtigen (§§ 9 Abs. 1 und 9a Abs. 1 BbgStrG).
Die Teileinziehung einer Straße ist die Allgemeinverfügung, durch die, die Widmung einer Straße nachträglich auf bestimmte Benutzungsarten, Benutzungszwecke und Benutzerkreise beschränkt wird. Die Teileinziehung ist aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohls zulässig. Bei Teileinziehung einer Straße werden Gemeingebrauch und widerrufliche Sondernutzung entsprechend eingeschränkt (§ 8 Abs. 1 und 3 BbgStrG).
Die Absicht der Einziehung oder Teileinziehung ist auf Kosten des Trägers der Straßenbaulast drei Monate vorher in den Gemeinden, die die Straße berührt, öffentlich bekannt zu machen, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben.
Der Schutz des denkmalgeschützen Bereiches, in welchem dieser Straßenabschnitt verläuft, hat hier oberste Priorität. Die Teileinziehung dient daher der Umsetzung des § 9 BbgStrG.
Sachlicher und räumlicher Geltungsbereich
Lage | Gemeinde Neuhardenberg Fl. 4, Flst. 401, | |
Klassifizierung | Verkehrsfläche | |
Funktion | Anliegerstraße | |
Länge in m | ca. 260 |
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Wegebau | Asphalt | |
Baulastträger | Gemeinde Neuhardenberg |
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Eigentümer | Gemeinde Neuhardenberg |
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Auslegung
Gegen die Absicht der Teileinziehung besteht gem. § 8 Abs. 3 BbgStrG die Gelegenheit, Einwendungen innerhalb von 3 Monaten nach dem Tag der Bekanntmachung dieser Ankündigung wie folgt geltend zu machen:
schriftlich per Post an Amt Seelow-Land, Küstriner Str. 67, 15306 Seelow
schriftlich per E-Mail an
schriftlich per Fax an 03346-88805
oder mündlich zur Niederschrift im Amt Seelow-Land, -Der Amtsdirektor-, Küstriner Str. 67, 15306 Seelow, Bauamt, 3. OG, R 416 während der Dienstzeiten:
Montag 8:00 Uhr- 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 15:00 Uhr
Dienstag 8:00 Uhr- 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwoch 8:00 Uhr- 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 15:00 Uhr
Donnerstag 8:00 Uhr- 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 15:00 Uhr
Freitag 8:00 Uhr- 12:00 Uhr
Wichtiger Hinweis:
Die Öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt für das Amt Seelow-Land vom 7.11.2024 (Nr. 21)